Wichtige Informationen zur Grundsteuer 2025
Aufgrund der ab 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke.
In der Gemeinde Huy erfolgt derzeit die Ermittlung der jeweiligen Grundsteuerbeträge auf Grundlage der vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbeträge, sofern diese hier bereits vorliegen. Trotz aller Bemühungen konnte, aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes, ein Versand der neuen Grundsteuerbescheide bisher jedoch noch nicht erfolgen. Die Bearbeitung wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen und somit über den ersten Fälligkeitstermin, den 15.2., hinausgehen.
Nach Auswertung aller vom Finanzamt zur Verfügung gestellten Grundsteuermessbeträge wird dieser Hebesatz im Rahmen der Aufkommensneutralität überprüft und gegebenenfalls in neuer Höhe beschlossen. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass der einzelne Grundsteuerbetrag sich nicht verändert. Vielmehr bezieht sich dies auf die Summe aller Beträge im Gemeindegebiet.
Aufgrund der Gesetzesänderung entfällt auch die Zahlungspflicht des Steuerpflichtigen seit dem 01.01.2025 bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides. Ebenfalls verlieren auch die erteilten SEPA-Lastschriftmandate vorläufig ihre Gültigkeit.
D.h., die Gemeinde Huy wird im Lastschriftverfahren keine Grundsteuern einziehen. Dies erfolgt erst nach Versand der neuen Grundsteuerbescheide unter Beachtung deren Fälligkeit.
Den Grundstückseigentümern ist jedoch freigestellt, auch im Hinblick auf eventuell zu erwartende Nachzahlungen, weiterhin freiwillige Vorauszahlungen zu leisten, welche dann mit den neuen Grundsteuerbeträgen verrechnet und im Bescheid ausgewiesen werden.