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Hinweis zur Beseitigung von Hundekot im Gemeindegebiet

In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Hinweise auf Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen und in öffentlichen Anlagen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern für viele schlicht unzumutbar - gerade dort, wo Kinder spielen oder Menschen unterwegs sind.

Die meisten Hundehalterinnen und Hundehalter verhalten sich vorbildlich und beseitigen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere selbstverständlich. Dafür möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Umso mehr fallen leider diejenigen auf, die es nicht tun. 

Wir möchten daher noch einmal daran erinnern, dass nach § 8 Abs. 2 unserer Gefahrenabwehrverordnung Hundekot unverzüglich zu beseitigen ist. Das ist keine freiwillige Gefälligkeit, sondern eine klare Verpflichtung und letztendlich auch eine Frage von Rücksicht und Miteinander. 

Uns ist bewusst, dass in diesem Zusammenhang häufig auf die Hundesteuer verwiesen wird. Diese ist jedoch eine allgemeine Steuer und nicht zweckgebunden, etwa für Reinigungsleistungen. Unabhängig davon gehört es einfach zur verantwortungsvollen Hundehaltung dazu, die Hinterlassenschaften des eigenen Tieres zu entfernen. 

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss im Zweifel auch mit einem Bußgeld rechnen. Unser Ziel ist es dabei nicht, möglichst viele Verfahren einzuleiten - aber dort, wo Rücksichtnahme dauerhaft fehlt, werden wir im Interesse der Allgemeinheit tätig werden müssen. 

Unser Appell ist daher ganz einfach: Ein Beutel mehr in der Tasche und ein kurzer Handgriff machen für alle einen großen Unterschied. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

07.04.2026