Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.