Dorfgemeinschaftshäuser
Die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser in den verschiedenen Ortsteilen erfolgt durch Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der Gemeinde Huy als Eigentümerin. Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der Satzung.
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Offene Bürgersprechstunde an jedem 1. Dienstag des Monats.
Die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser in den verschiedenen Ortsteilen erfolgt durch Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der Gemeinde Huy als Eigentümerin. Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der Satzung.