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Verbrennen von Gartenabfällen

Wer ein privates Grundstück mit vielen Bäumen besitzt, wird im Herbst unzählige Äste, Blätter, und Co. im Garten haben.

Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist es seit dem 1. Januar 2015 untersagt, Gartenabfälle und Laub zu verbrennen. Für den Landkreis Harz gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung. Gemäß der Gartenabfallverbrennverordnung ist es erlaubt im Herbstzeitraum vom 16.10.2023 bis 30.11.2023 trockene Gartenabfälle zu verbrennen.

Um Ärger zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Voraus über die Bedingungen (wie z. B. Gemarkungen, die zulässigen Uhrzeiten und Mindestsicherheitsabständen) zu informieren. Unser Ordnungsamt kann Ihnen dazu während der Öffnungszeiten telefonisch oder persönlich Auskunft geben. Oder informieren Sie sich direkt auf der Homepage des Landkreises Harz: https://www.kreis-hz.de/de/abfall-und-bodenschutz/informationen-zur-gartenabfallverbrennverordnung.html?fbclid=IwAR35nlT_jocxC6lRVaW39VmnRjrm74z9o0JY1Db0IOCf3aEX5W4nZHN5uJ8

10.10.2023