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Härtefallhilfe für Öl- und Pelletheizungen ab sofort beantragen

Wer 2022 von besonders starken Preissteigerungen für Heizöl oder Pellets betroffen war, kann ab sofort einen Antrag für die Härtefallhilfe beantragen.

Antragsberechtigt sind Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle heizen.
Mieter, deren Wohnung mit den vorgenannten Energeieträgern beheizt werden, müssen sich an ihren Vermieter wenden, da dieser antragsberechtigt ist.

Ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die Härtefallhilfe erfüllt sind, erfahren Sie über den Link in der Info-Box auf der rechten Seite.

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat eine kostenlose Hotline eingeführt, die zu Fragen rund um das Thema Härtefallhilfe berät: 0800 56 007 57
Die Sprechzeiten der Hotline sind von Montag bis Donnerstag 8:00-18:00 Uhr und am Freitag von 8:00-15:00 Uhr.

15.05.2023