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Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Untersagung der Wasserentnahme

Der Landkreis Harz erlässt als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und zeitlich begrenzt aus dem Grundwasser.

Nähere Informationen finden Sie hier:


12.07.2022